OPT Machine Vision GmbH ‒ Allgemeine Geschäftsbedingungen ‒ AGB
(Stand: 01-2019)
Allgemeines
Allen Angeboten der OPT Machine Vision GmbH (OPT) liegen die nachstehenden Bedingungen sowie, ergänzend hierzu, die »VDMA (i) Liefer-, (ii) Montage- und (iii) Reparaturbedingungen« zugrunde. Sie gelten für alle von OPT ausgeführten Lieferungen und Leistungen - auch bei Ausführung durch von OPT beauftragte Subunternehmer - sowie für alle künftigen Geschäfte gleicher Art, und jeweils nur gegenüber Kaufleuten oder Unternehmern (§ 14 BGB). Lieferungen und Leistungen von OPT sind nicht zur Weiterveräußerung an Verbraucher bestimmt, es sei denn, die Vertragspartner haben dies vorher schriftlich vereinbart. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, etwa die des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, ungeachtet des Zeitpunktes, wann diese eingeführt werden, auch nicht, wenn OPT nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Angebot, Vertrag und Preis
1.1 Sämtliche von OPT abgegebenen Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Übrigen kommt der Vertrag in der Regel durch schriftliche Auftragsbestätigung von OPT zustande. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zwischenverkauf vorbehalten.
1.2 Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von OPT maßgebend. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Gebrauchsanweisungen liefert OPT in Originalsprache des Herstellers, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Unabhängig vom Umfang des Vertrages bleibt das Recht von zumutbaren Teillieferungen vorbehalten.
1.3 Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte an den Angeboten und den ihnen zugrundeliegenden Unterlagen stehen ausschließlich OPT zu. Insbesondere sämtliche Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Dritten dürfen die Angebote nicht zugänglich gemacht werden. Die den Angeboten zugehörigen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind, soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.
1.4 Die Preise beziehen sich auf den in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang.
1.5 Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Listenpreise von OPT. Die dort angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Stuttgart/Reutlingen zuzüglich Verpackung sowie der jeweils zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise sind bemessen nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepasst, wenn vom Kunden nachträgliche Änderungen gewünscht werden.
1.6 Soweit die Listenpreise aufgrund von Lieferpreisen der Zulieferer und/oder aufgrund von Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren kalkuliert sind und dies ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde, ist OPT berechtigt, bei Änderung dieser Kalkulationsdaten eine verhältnismäßige Preiskorrektur vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Die 4-Monats-Frist gilt nicht, wenn OPT Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Sukzessiv- Lieferungsverträgen) erbringt. Festpreise bedürfen besonderer, schriftlicher Vereinbarung. Im Übrigen kann OPT Preisänderungen vornehmen, soweit in Bezug auf die Auftragsbestätigung abweichende Mengen abgenommen werden.
2. Rechnungsstellung und Zahlung
2.1 Die Lieferung erfolgt nach Wahl von OPT gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse frei Zahlungsstelle von OPT zu bezahlen. Bei Neukunden behält sich OPT die Zahlung per Vorauskasse bzw. Nachnahme vor.
2.2 Für Aufträge über 30.000€ gelten folgende Zahlungsbedingungen:1/3 der Auftragssumme ist innerhalb 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung zu bezahlen. 2/3 der Auftragssumme sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung zu bezahlen.
2.3 OPT ist nicht verpflichtet, Wechsel, Rimessen oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskont, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Akzeptiert OPT im Einzelfall Zahlungen durch Wechsel oder Schecks, so gelten diese erst als geleistet, wenn sie bei deren Einlösung unserem Konto dauerhaft gutgeschrieben sind.
2.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
2.5 Ab Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag mit 9 %- Punkten über dem jeweiligen, von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen, Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verzinsen.
3. Lieferung und Abnahme
3.1 OPT ist verpflichtet, im Umfang der Auftragsbestätigung zuliefern. Nicht zu vertretende Unmöglichkeit bzw. nicht zu vertretendes Unvermögen entbindet OPT von seiner Lieferpflicht. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt, welche OPT für die Dauer deren Auswirkung von der Lieferpflicht befreit.
3.2 Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferfrist. Die
Lieferfrist beträgt 15–20 Werktage, sofern nicht anders vereinbart.
Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind
ausgeschlossen.
3.3 Eine Transportversicherung wird auf Rechnung des Kunden abgeschlossen,
soweit dieser nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form dem Abschluss
dieser Versicherung widerspricht.
3.4 Wird der Versand an den Kunden auf dessen Wunsch verzögert, so werden ihm, beginnend mit einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die bei OPT entstandenen Finanzierungs- und Lagerkosten mit pauschal 0,8 % des Netto-Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, soweit nicht der Kunde wesentlich niedrigere oder OPT wesentlich höhere tatsächliche Kosten nachweisen. OPT ist jedoch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Abnahmefrist anderweitig über die bestellte Ware zu verfügen und den in Abnahmeverzug gesetzten Kunden entsprechend später zu beliefern.
3.5 Bei unberechtigtem Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, OPT einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu bezahlen, es sei denn, entweder der Kunde weist nach, dass überhaupt kein Schaden bzw. ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, oder OPT weist einen wesentlich höheren Schaden nach.
4. Gefahrübergang
4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass OPT die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen hat.
4.2 Es gilt als vereinbart, dass die Gefahr auch dann übergeht, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die von OPT nicht zu vertreten sind. Voraussetzung für den Gefahrübergang ist zudem, dass dem Kunden Mitteilung von der Versandbereitschaft gemacht wurde.
5. Mängelrüge, Gewährleistung
5.2 Wird die gelieferte Ware durch OPT oder einen von OPT beauftragten Subunternehmer installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt dieselbe gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware durch den Kunden in Betrieb genommen wird. Installationsmängel sind sofort im Beisein des Monteurs oder Vertreters zu beanstanden. Im Übrigen aber sind nach Abnahme Gewähr leistungsansprüche ausgeschlossen, soweit sie nicht versteckte Mängel betreffen.
5.3 OPT ist bei von ihm oder einem seiner Subunternehmer durchgeführten Installationen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße und unfachmännische Vorarbeiten hinzuweisen. Ein etwa hieraus abgeleiteter Schadensersatzanspruch des Kunden wird ausgeschlossen.
5.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden, soweit sie von OPT zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach Wahl von OPT auf Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl den Lieferpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Hat der Kunde die Minderung oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, entfällt der Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
5.5 Schadensersatzansprüche des Kunden sind grundsätzlich auf Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus fehlerhaften Service- oder Installationsleistungen und/oder Mangelfolgeschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die von OPT zur Leistungserfüllung beauftragten Subunternehmer. Im Fall einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet OPT auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
5.6 Ergänzend gelten die VDMA-Lieferbedingungen für die Mängelansprüche des Kunden (Ziff. VI.) und die Haftung von OPT (Ziff. VII.).
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von OPT. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.
6.2 Hat der Kunde die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vor Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware an OPT ab. Diese Abtretung hat der Kunde dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen. Abweichende Regelungen der VDMA-Lieferbedingungen zum Eigentumsvorbehalt gelten insoweit nicht.
7. Datenschutzhinweis
OPT erhebt, speichert und nutzt ggf. personenbezogene Daten der Kunden und Lieferanten in ihren Rechnersystemen zur Auftragsverwaltung, Abwicklung von Waren- und Zahlungsverkehr sowie der eigenen Werbung. OPT trifft alle erforderlichen Vorkehrungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten. Kunden und Interessenten können jederzeit Auskunft über die sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten sowie der Nutzung ihrer Daten widersprechen. Kunden und Interessenten wenden sich hierzu an sales.eu@optmv.com.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
8.1 Im geschäftlichen Verkehr mit Kaufleuten oder Unternehmern ist Stuttgart Erfüllungsort und Stuttgart Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.